Die Eltern von Kindern mit Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung können wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besucht. Die bisherige Sonderschulpflicht besteht nicht mehr. Die Eltern werden bei ihrer Entscheidung umfassend beraten und die  Bildungswegekonferenz prüft, welche allgemeine Schule geeignet ist. In gruppenbezogenen inklusiven Bildungsangeboten arbeiten Pädagogen der allgemeinen Schule und Sonderpädagogen zusammen.

Auch zieldifferenter Unterricht ist möglich. Das bedeutet, es ist nicht zwingend erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Bildungsziel der jeweiligen allgemeinen Schule erreichen. Sie nehmen gemäß ihrer Möglichkeiten am Unterricht der allgemeinen Schule teil, verfolgen aber individuelle Lernziele mit differenten Lernergebnissen. Sie werden nach dem Bildungsplan der Förderschule unterrichtet und benotet. Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen durch eine(n) Sonderschullehrer(in).

Nähere Informationen finden Sie hier:   Kultusministerium BW   oder in den FAQs